Cannabis auf Rezept?


Cannabis als Arzneimittel betrachten
Cannabis auf Rezept?

Vom Arzt verordnetes Cannabis sollte wie Arzneimittel behandelt werden, fordert die Bundesapothekerkammer. Was würde dies für Eigenanbau und Kostenerstattung bedeuten?

Gegen starke Schmerzen kann Cannabis helfen. Vor allem wenn andere Schmerzmittel versagen, bietet die Hanfpflanze eine gute Alternative. Doch bislang ist der medizinische Einsatz nur erlaubt, wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem einzelnen Patienten eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Ab kommendem Jahr soll es nun möglich sein, Cannabis auf Rezept zu beziehen. Politiker arbeiten derzeit eine entsprechende Neuregelung aus, die den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern soll.

Cannabis als Arzneimittel einstufen

Im Zuge dessen macht die Bundesapothekerkammer darauf aufmerksam, dass ärztlich verordnetes Cannabis wie ein Arzneimittel behandelt werden sollte. Das gilt für die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. „Alle Arzneimittel gehören in die Hände des Apothekers. Wenn Cannabis gegen Schmerzen ärztlich verordnet wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es anderen Arzneimitteln gleichgestellt werden“, fordert Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Das heißt, dass es vom Arzt verordnet, vom Apotheker geprüft und abgegeben sowie von der Krankenkasse bezahlt wird.“
Cannabis: Kostenübernahme durch die Kassen

Cannabispräparate aus der Apotheke sind teuer und werden derzeit in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse bezahlt. Der Eigenanbau ist billiger, doch in der Regel illegal. Kiefer fährt fort: „Wenn ein Arzt einem schwerkranken Patienten Cannabis verordnet, muss die Krankenkasse die Kosten für dieses Arzneimittel übernehmen. Eine Zweiklassen-Pharmazie lehnen wir entschieden ab: Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben alle Patienten das gleiche Recht auf Arzneimittel, die einheitlichen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen genügen.“

Eigenanbau von Cannabis?

Um Cannabis als Arzneimittel einstufen zu können, müssten für Cannabisblüten vom Anbau bis zur Anwendung die gleichen Qualitätsstandards gelten wie für alle anderen Arzneimittel. Dies bedeutet: Diese pharmazeutischen Qualitätsanforderungen für Cannabis werden in einer Monographie definiert, zum Beispiel im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC). „Daran arbeiten wir intensiv“, erläutert Kiefer. „Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet. Daher können wir die Legalisierung des Eigenanbaus nicht gutheißen.“

News

Sicher plantschen im Garten-Pool
Kleines Mädchen steht am Rand eines Gartenpools und patscht aufs Wasser.  Kleinkinder sollten in der Nähe vor Gartenpools immer beausichtigt werden.

Damit kein Unglück passiert

Planschbecken und Framepools sprießen jetzt im Sommer wie Pilze aus dem Boden. Klar, was gibt es für Kinder Schöneres, als im eigenen Garten im Wasser zu plantschen? Damit kein Unglück passiert, sollten Eltern jedoch einige Sicherheitsaspekte beachten.   mehr

Arzneimittelnebenwirkungen melden
Arzneimittelnebenwirkungen melden

Jeder darf mitmachen!

Die Arzneimittelbehörden und Pharmaindustrie arbeiten ständig daran, Medikamente sicherer zu machen. Doch dafür brauchen sie die Hilfe von Anwender*innen, die Nebenwirkungen melden.   mehr

Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?
Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?

Oft nur kurzfristige Linderung

Ob Akupunktur, Massagen oder Bewegung - es gibt viele Strategien, die Rückenschmerzen lindern. Aber leider halten viele Effekte scheinbar nur kurzfristig an.   mehr

Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI
Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI

Entwarnung beim Magenschutz

Lange galt die Sorge, dass eine dauerhafte Behandlung mit Protonenpumpenhemmern (PPI) das Risiko für Magenkrebs erhöhen könnte. Eine große aktuelle Studie gibt nun Entwarnung.   mehr

Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm
Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm

Gefährliche Keimschleuder

Ein Küchenschwamm kann sauber aussehen und trotzdem Millionen Bakterien beherbergen. Damit über die Arbeitsflächen keine Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden, sollte man ein paar Hygieneregeln beachten.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Neue Universitäts-Apotheke zum Schwan
Inhaber Frank Riedel
Telefon 06421/2 20 66
Fax 06421/2 71 59
E-Mail info@schwan-apotheke-marburg.de